Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen.

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

§ 823 BGB

Die Gefahr, im täglichen Leben einen anderen zu schädigen, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!

Beamte sollten darauf achten, dass eine passende Diensthaftpflichtversicherung enthalten ist. Je nach Beamtentätigkeit gibt es unterschiedliche Modelle. Die Barmenia bietet für Lehrer eine sehr gute Diensthaftpflichtversicherung an. Andere Beamtengruppen informieren wir gerne über eine maßgeschneiderte Absicherung.

Was leistet die Privathaftpflicht?

Die Privathaftpflichtversicherung hat drei Hauptaufgaben, die wie folgt lauten:

  • Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
  • die Wiedergutmachung des Schadens in Form der Zahlung eines Geldbetrages, wenn die Ansprüche berechtigt sind
  • die Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzansprüchen (passiver Rechtsschutz)

Kommt es also wegen unberechtigter oder überhöhter Schadenersatzansprüche gegen Sie zu einem Rechtsstreit, so führt der Versicherer diesen für Sie und übernimmt sämtliche Kosten.

Grundsätzlich gelten alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat, als Bestandteil des Versicherungsschutzes.

Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Als Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollte mindestens 10 Mio. Euro gewählt werden, besser ist natürlich auch eine höhere Summe (bis 50 Millionen Euro).

Wichtige Leistungserweiterungen

Mittlerweile ist das Leistungsniveau in den Premium-Tarifen der verschiedenen Anbieter sehr hoch. Dennoch stellen wir noch oft fest, dass gerade wichtige Leistungserweiterungen nicht oder zumindest nicht optimal mitversichert sind.

Folgende Leistungserweiterungen sollten in einem sehr guten Tarif mitversichert sein:

Forderungsausfall

Wird der Versicherungsnehmer von einem Dritten geschädigt, der selbst nicht im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung und aufgrund seiner finanziellen Situation zahlungsunfähig ist (dies muss allerdings aus einem rechtskräftig vollstreckbaren Urteil hervorgehen), wird er es in der Regel schwer haben, seine Schadenersatzansprüche durchzusetzen und entsprechend entschädigt zu werden. Hier greift dann die Forderungsausfalldeckung seiner eigener Privathaftpflichtversicherung. Der Versicherer zahlt den Schaden, als hätte der Schädiger eine Versicherung, und Ihr Kunde überträgt den erworbenen Titel auf den Versicherer. In guten Tarifen ist auch eine Rechtsschutzversicherung für das Erwirken eines Titels mitversichert.

Gefälligkeitsschäden

Verwandte oder Freunde ziehen um oder benötigen Hilfe beim Hausbau. In beiden Fällen wird man die Unterstützung kaum verwehren. Allerdings kann eine solche "Gefälligkeit" durchaus teuer werden. Lässt man beim Tragen der Umzugskiste doch ausgerechnet gerade die zu Boden fallen, in denen sich teure Erbstücke oder Elektrogeräte befinden. Wie werden aber diese Gefälligkeitsschäden in der Praxis behandelt?

Prinzipiell wäre es so - folgt man den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), dass der Verursacher des Schadens auch für diesen einstehen muss.

Aber: der Schaden, der aus einer Gefälligkeit heraus entsteht, genießt eine besondere Position - auch im juristischen Kontext. Denn mit dem Dienst aus Gefälligkeit geht - wenn auch stillschweigend - eine Haftungsbeschränkung zwischen den Beteiligten einher. Damit besteht - zumindest aus juristischer Sicht - auch keine Verpflichtung zum Schadenersatz bei einem eventuell entstandenen Schaden. Viele Versicherer gewähren jedoch auch bei Gefälligkeitsschaden Versicherungsschutz, jedoch ist die jeweilige Versicherungssumme oft begrenzt oder gar mit einer Selbstbeteiligung belastet.

Mietsachschäden

Das Gros der Deutschen wohnt nicht im Eigenheim, sondern in Mietwohnungen. Eine Tatsache, die auch vor dem Hintergrund der privaten Haftpflichtversicherung Fragen aufwirft.

Wer zahlt, wenn der Mieter beim Einzug die Wohnungstür beschädigt? Oder was passiert, wenn eine kleine Unaufmerksamkeit das Glas der teuren Duschkabine zerbricht? Zwei mögliche Schadenbeispiele; die Liste lässt sich beliebig erweitern. Denn eine Mietwohnung ist keineswegs so leer, wie man das vielleicht im ersten Moment empfindet. Parkett, Badewanne, Heizung, teure Spiegel und Fliesen - Schäden, die Mieter verursachen, können letztlich für beide Seiten teuer werden. Ein Austausch gesprungener Fliesen ist meist aufwändig - genauso wie die Reparatur der verkratzten Badewanne. Und auch Schäden an der Einbauküche sollte man nicht unbedingt auf die leichte Schulter nehmen. Hat man als Mieter den Schaden verursacht - ob nun vorsätzlich oder fahrlässig - ist man grundsätzlich schadenersatzpflichtig.

Die Absicherung von Mietsachschäden ist in fast allen Tarifen enthalten. Oft sind auch Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen im Hotel oder der Ferienwohnung in den Versicherungsschutz miteingeschlossen.

Schlüsselverlust

Bei Verlust von Schlüsseln für ein gemietetes Haus, Wohnanlagen oder auch für die Firma, egal aus welchem Grund, können sehr hohe Kosten für die Wiederbeschaffung entstehen. Schon allein deswegen, weil häufig komplette Schließanlagen ausgewechselt werden müssen. Zu den sogenannten Schlüsselschäden, die durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, zählen im Normalfall auch Code-Cards sowie Generalschlüssel. Die sichere Aufbewahrung der Schlüssel und Schlüsselkarten ist grundlegende Bedingung für den Versicherungsschutz. Weiterhin sollte beachtet werden, dass beim beruflichen Schlüsselverlust der Arbeitnehmer nicht immer vom Arbeitgeber haftbar gemacht werden kann.

Deliktunfähige Kinder

Kinder sind vor dem Hintergrund von § 828 BGB bis zum vollendeten 7. Lebensjahr deliktunfähig. Eine Tatsache, die drastische Auswirkungen haben kann.

Muss zum Beispiel ein PKW wegen eines Fünfjährigen bremsen und löst einen Auffahrunfall aus, kann das Kind, beziehungsweise die Haftpflichtversicherung der Eltern, nicht für den Schaden in die Pflicht genommen werden.

Bekanntlich regulieren Versicherer nur dann einen Versicherungsfall, wenn dieser auf gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen beruht. Greift aber § 828 BGB fällt diese aus. Entweder muss der Geschädigte den Schaden selbst tragen - oder er strebt ein Verfahren an, um die Aufsichtspflichtverletzung nachzuweisen. Allein aus dieser Tatsache heraus ließe sich für Kinder unter 7 Jahren (bzw. für Kinder unter 10 Jahren im Straßenverkehr) eine wirksame Schadenersatzpflicht der Eltern/Aufsichtspflichtigen begründen. Mittlerweile sind in einigen Haftpflicht-Policen nicht nur deliktunfähige Kinder, sondern alle deliktunfähigen Personen (z.B. Demenzkranke) mitversichert.

Unsere Empfehlung: die Barmenia Privathaftpflicht

Die Barmenia bietet in der Privathaftpflichtversicherung seit Jahren einen sehr guten Service mit zuverlässiger Schadenabwicklung.

Auch im Hinblick auf das Preis-/Leistungsverhältnis ist die Barmenia ausgezeichnet.
Die Versicherung kann direkt online abgeschlossen werden. Die Vertragsunterlagen erhalten Sie sofort per Mail.

Die Barmenia hat drei verschiedene Tarife im Angebot: Basis, Top-Schutz und Premium-Schutz.

Dazu müssen Sie wählen, ob Sie einen Familientarif (für die Eltern inklusive Kinder), einen Paar-Tarif (ohne Kinder) wünschen oder nur einen Single-Tarif.

  • Der Premium-Schutz mit 50 Mio. Euro Versicherungssumme bietet einen maximalen Leistungsumfang. Dieser Tarif enthält eine Best-Leistungs-Garantie, so dass man nahezu immer die besten Versicherungsbedingungen am Markt hat.
  • Der Top-Schutz ist ebenfalls ein hochklassiger Tarif mit sehr gutem Preis-Leistungsverhältnis. Inklusive Forderungsausfallschutz, Schlüsselverlust, Gewässerschäden, Mietsachschäden und vieles mehr.
  • Der Basis-Tarif ist die preisgünstige Grundabsicherung.

Bitte schauen Sie sich hier die unterschiedlichen Leistungen der drei Tarife an.

Wir empfehlen den Premium-Schutz mit der Versicherungssumme von 50 Mio. Euro.

Tarif Basis Top Premium
Versicherungs-Summe
Personen-, Sach- und Vermögensschäden wählbar zwischen…
5 Mio. Euro 10 Mio. Euro oder 50 Mio. Euro 10 Mio. Euro oder 50 Mio. Euro
Forderungs-Ausfalldeckung ja
Für Schäden ab 5.000 Euro mitversichert
ja
Für Schäden ab 2.500 Euro mitversichert
ja
Vollständig mitversichert
Gefälligkeits-Schäden nein ja
Bis 100.000 Euro
150 Euro Selbstbehalt
ja
Vollständig mitversichert
Mietsachschäden ja ja ja
Schlüsselverlust nein ja
Bis 100.000 Euro
150 Euro Selbstbehalt
ja
Vollständig mitversichert
Schäden durch deliktunfähige Kinder ja
Bis 3.000 Euro
150 Euro Selbstbehalt
ja
Bis 100.000 Euro
ja
Vollständig mitversichert
Best-Leistungs-Garantie nein nein ja
Schäden beim Be- und Entladen eines Kraftfahrzeugs nein nein ja
Bis 20.000 Euro
Schäden am Kraftfahrzeug durch versehentliche Falschbetankung nein nein ja
Bis 20.000 Euro

Den vollständigen Vergleich der drei Tarife finden Sie hier.

Bildquelle(n):
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