Rechtstipp Versicherungen: Vorsicht bei der Behandlung im Ausland
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 07. August 2014 12:59
Rechteitig vor dem Urlaub in Kamerun hatte der Reisende eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen. In Kamerun traten dann Bauch- und Magenkrämpfen mit Erbrechen und Durchfall auf und der Urlauber erlitt einen Kreislaufzusammenbruch. Mit der Unterstützung von Bekannten konnte der Erkrankte in ein örtliches Krankenhaus gebracht und behandelt werden. Der Patient nahm allerdings keinen Kontakt zu seiner deutschen Auslandsreise-Krankenversicherung auf, was sich später als großer Fehler herausstellen sollte.