Kinder-Sparvertrag

Viele möchten ihren Kindern einen finanziellen Grundstein mit auf den Lebensweg geben. Hierzu soll ein fester monatlicher Beitrag für die eigenen Kinder gespart werden.

In einer Niedrigzinsphase wie derzeit ist fondsgebundenes Sparen sehr beliebt, weil dies noch gute Renditechancen bietet. Hierbei schließen die Eltern für ihr Kind einen Sparvertrag ab, der bis zu einem festen Zeitpunkt (zum Beispiel mit dem 25. Lebensjahr des Kindes) ausgezahlt wird.

Zum Studium oder zur Ausbildung steht dann ein größerer Geldbetrag für das Kind zur Verfügung. Ob das Geld dann für die Bildung, den Führerschein, eine Fernreise oder die Einrichtung der ersten eigenen Wohnung genutzt wird, kann man sich natürlich selbst aussuchen.

Manche Kinder-Sparverträge bieten auch die Option an, dass die Kinder den Sparvertrag später selbst übernehmen und damit für die eigene Altersvorsorge weiter besparen. Hier wird der Zinseszinseffekt geschickt genutzt, um das Maximum für die Kinder herauszuholen.

Entnahmen für das Studium wären hierbei selbstverständlich auch möglich.

Wie funktioniert ein Kinder-Sparvertrag?

  • Vermögensaufbau für das Kind
  • Eltern oder Großeltern sparen einen monatlichen festen Betrag
  • Zuzahlungen zu besonderen Ereignissen sind möglich
  • Die Kapitalanlage kann in sehr gute Aktienfonds erfolgen
  • Die Eltern können entscheiden, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag enden soll und das vorhandene Guthaben ausgezahlt werden soll.
  • Die Versicherungsgesellschaft sollte finanzstark sein und eine bestmögliche Sicherheit bieten.
  • Die angebotene Auswahl an Aktienfonds sollte sehr gut sein.

Welche Kriterien sind bei einem Kinder-Sparplan von zentraler Bedeutung?

  • Art der Kapitalanlage: chancenreiche Fondsanlage oder Erhalt des Garantiekapitals
  • Bei Wahl der chancenreichen Fondsanlage: Gibt es kostengünstige ETF-Portfolios oder ausschließlich kostenintensive Aktienfonds?
  • Erfolgt die Kapitalanlage möglichst in nachhaltigen Fonds bzw. ETFs?
  • Vertragskosten: zu kostenintensive Verträge verschlechtern die Renditechancen - die Effektivkosten des Vertrages sollten daher möglichst gering sein.
  • Vertragsgestaltung:
    • Kinder-Sparverträge bieten meist die Möglichkeit, bis zum 67. Lebensjahr zu sparen.
    • Das Kind sollte die Option haben, den Vertrag ab dem 18. Lebensjahr übernehmen zu können und - sofern gewünscht - weiter zu sparen.
    • Man sollte den Vertrag jederzeit kündigen können.
    • Der Vertrag sollte die Möglichkeit bieten, das angesparte Kapital teilweise oder ganz auszahlen zu lassen.
    • Ist ein Wechsel der Aktienfonds /ETFs im Laufe der Jahre problemlos möglich?
    • Sind ETFs als Einzelfonds wählbar?
    • Beinhaltet der Vertrag einen sicheren garantierten Rentenfaktor?
    • Sind verschiedene Garantiemodelle wählbar?
    • Ist der Einschluss einer späteren Berufsunfähigkeitsversicherung mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung möglich?
    • Ist es möglich, dass die Versicherung die Beitragszahlung übernimmt, wenn der bisherige Sparer (z.B. Elternteil, Großeltern) verstirbt?

Bildquelle(n):
© smolaw11 - stock.adobe.com
© JenkoAtaman - stock.adobe.com

Fordern Sie jetzt weitere Informationen zum Kinder-Sparvertrag an.

Versicherungsnehmer(in), z.B. Elternteil, Großeltern etc.
Angaben zum Kind
Angaben zum 2. Kind
Angaben zum 3. Kind 
Datenschutzerklärung und Erstinformationen

Wir verwenden Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies).

Wichtig:

Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung der Cookies nicht mehr alle Funktionen der Seite zur Verfügung stehen. So sind beispielsweise die Online-Tarifrechner auf unserer Seite nicht mehr nutzbar; Online-Direktabschlüsse sind nicht mehr möglich.